Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr des Lektorats Rhein-Sieg mit seinen Auftraggebern. Die AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
Angebot und Auftrag
- Angebote des Lektorats Rhein-Sieg sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht durch eine (schriftliche) Bestätigung des Lektorats Rhein-Sieg verbindlich werden. Dies gilt ebenso für Änderungen und Ergänzungen zu einem Auftrag.
- Das Lektorat Rhein-Sieg behält sich vor, Aufträge aus inhaltlichen oder formalen Gründen abzulehnen.
- Aus offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern kann der Auftraggeber keine Ansprüche ableiten.
Leistungsumfang
- Die Bearbeitung der Texte durch das Lektorat Rhein-Sieg umfasst je nach Auftrag und Wunsch des Auftraggebers ein Lektorat, Korrektorat oder die Formulierung von Texten.
- Als Grundlage der Korrekturen dient dem Lektorat Rhein-Sieg der DUDEN in der 24. Auflage für die neue Rechtschreibung. Abweichende Schreibweisen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
- Die sachliche und fachliche Richtigkeit der Inhalte prüft das Lektorat Rhein-Sieg nur bei entsprechendem schriftlichem Auftrag.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Klarstellung oder Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext behilflich zu sein.
Lieferung
- Die korrigierten Texte werden in digitaler Form als E-Mail-Anhang, CD-ROM oder als Papierausdruck per Post an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Versandkosten sowie zusätzliche Kosten durch spezielle Versandformen wie Express-Zustellung, Einschreiben, Nachnahme etc. werden vom Auftraggeber übernommen.
- Nach erfolgter Textbearbeitung haftet das Lektorat Rhein-Sieg nicht für den Versand oder die erfolgreiche elektronische Übermittlung der bearbeiteten Texte an den Auftraggeber. Alle Verpflichtungen vonseiten des Lektorats Rhein-Sieg sind erfüllt, wenn die zu bearbeitenden Texte entsprechend der vereinbarten Versandart in den Versand gegeben wurden.
- Der Auftraggeber ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte zuständig.
- Das Lektorat Rhein-Sieg ist nicht haftbar zu machen für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare oder unrichtige Auftragserteilung, durch Fehler oder missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.
Preise, Rechnung und Zahlungsziel
- Alle Angebote und Preise sind freibleibend und richten sich nach den in der Rubrik „Preise“ zum Zeitpunkt der Auftragserteilung ausgewiesenen Preisen, solange nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Mindestauftragswert beträgt 25 Euro. Bei besonders umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertig gestellten Textmenge verlangt werden. Preise und Konditionen gelten nur für den Vertrag, für den sie vereinbart wurden.
- Ist von Seitenpreisen die Rede, entspricht eine Seite der im Verlagsbereich üblichen Standardseite von 30 Zeilen à 60 Anschlägen, sie umfasst also insgesamt 1.800 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten. Angefangene Seiten gelten als ganze Seiten.
- Das Lektorat Rhein-Sieg berechnet dem Auftraggeber das Honorar für die Textbearbeitung unmittelbar nach der Fertigstellung. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 10 Tage nach Rechnungszustellung zu begleichen. Hat der Rechnungsbetrag das Lektorat Rhein-Sieg nicht innerhalb von 14 Tagen erreicht, kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Versendung eines Mahnschreibens berechnet das Lektorat Rhein-Sieg als Aufwandsentschädigung eine angemessene Gebühr. Ferner behält sich das Lektorat Rhein-Sieg rechtliche Schritte vor. Die hieraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- Für Arbeiten in anderen Formaten, englisch- und spanischsprachigen Texten, für Studenten, für Wochenend- und Abendkorrekturen ergeben sich andere, der Vereinbarung unterliegende Preise.
- Ist der Auftraggeber mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand oder werden dem Lektorat Rhein-Sieg Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindern können, hat das Lektorat Rhein-Sieg das Recht, jede weitere Lieferung von Vorauskasse abhängig zu machen sowie gestundete Forderungen sofort fällig zu stellen. Das Lektorat Rhein-Sieg behält sich vor, bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags für den Auftraggeber bis zum Ausgleich der Forderungen zurückzustellen.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist das Lektorat Rhein-Sieg berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen (§ 288 Abs. 1, Satz 1 BGB) zu berechnen.
Lieferfristen
- Termine werden zwischen dem Lektorat Rhein-Sieg und dem Auftraggeber vereinbart. Ist kein konkreter Termin vereinbart, ist der Auftrag in einem angemessenen Zeitraum zu erfüllen. In diesem Fall haftet das Lektorat Rhein-Sieg nicht für Schäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Fristversäumnis entstehen.
- Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Datum der (schriftlichen) Auftragsannahme durch das Lektorat Rhein-Sieg.
- Sollte ein Termin absehbar nicht einzuhalten sein, verpflichtet sich das Lektorat Rhein-Sieg, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen. Der Auftraggeber hat im Falle einer erheblichen Termin-Überschreitung das Recht, von dem Auftrag zurückzutreten, jedoch ohne dass er von der Pflicht zur Vergütung bereits erbrachter Leistungen entbunden wird.
Vertraulichkeit
- Das Lektorat Rhein-Sieg verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der zu bearbeitenden Texte. Bei elektronischer Übermittlung kann jedoch der Zugriff unbefugter Dritter auf die Texte nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Das Lektorat Rhein-Sieg haftet nicht für solche Eingriffe Dritter.
- Das Lektorat Rhein-Sieg ist berechtigt, im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorschriften personenbezogene Daten des Auftraggebers zu verarbeiten und zu speichern. Diese Daten werden jedoch unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben.
- Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass sein bearbeitetes Werk auf der Webseite des Lektorats Rhein-Sieg in der Rubrik „Referenzen“ aufgeführt werden kann, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dem schriftlich.
- Das Lektorat Rhein-Sieg ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie von dem zu bearbeitenden Text zu erstellen und diese bis zum Ablauf eventueller Ansprüche aus dem Dienstleistungsvertrag aufzubewahren.
Gewährleistung, Haftung
- Ziel der Korrektur ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext. Das bedeutet, dass der Text des Auftraggebers hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung und Silbentrennung geprüft wird und dass diese Korrekturen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Auftraggeber nachvollziehbar sind. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass eine erhöhte Fehlermenge im Ausgangstext oder vom Auftraggeber bewirkter hoher Zeitdruck das Erreichen dieses Ziels beeinträchtigen kann, so dass auch nach Abschluss des Korrektorats/Lektorats immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann. Bei sich ständig wiederholenden Fehlern ist eine einmalige diesbezügliche Anmerkung des Korrektors ausreichend. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist grundsätzlich immer ausgeschlossen.
- Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Lieferung unter Angabe des Wortlauts der beanstandeten Textstellen und mit detaillierter Begründung geltend zu machen. Erfolgt diese Geltendmachung nicht oder zu spät, gilt die Leistung als akzeptiert. Bei berechtigten Reklamationen ist dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Nur wenn diese Nachbesserung nicht erbracht werden kann, besteht Anspruch auf angemessene Minderung des vereinbarten Honorars.
- Das Lektorat Rhein-Sieg haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder missverständliche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.
- Bei Lieferung per E-Mail haftet der Auftragnehmer nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten, jedoch nicht für deren Verlust oder Verfälschung auf dem Übertragungsweg. Eine Haftung für Schäden aufgrund elektronischer Viren wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Das Lektorat Rhein-Sieg haftet nur für Schäden, die innerhalb des eigenen Verantwortungsbereiches durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Das Lektorat Rhein-Sieg haftet nicht für Eingriffe Dritter in den elektronischen Datenverkehr, im Fall technischer Betriebsstörungen, von Streik oder höherer Gewalt. Als Schadensersatz wird maximal ein Betrag in Höhe des für die Arbeitsleistung am Text in Rechnung gestellten Honorars festgesetzt.
- Für Schäden, die durch den Gebrauch der vom Lektorat Rhein-Sieg bearbeiteten Dokumente in der Hard- oder Software des Auftraggebers entstehen, haftet das Lektorat Rhein-Sieg nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die oben genannte Haftungshöchstgrenze gilt auch hier.
- Das Lektorat Rhein-Sieg geht davon aus, dass bei allen eingereichten Manuskripten der Auftraggeber rechtmäßiger Inhaber der dadurch berührten Rechte ist. Aus fehlenden Rechten mögliche entstehende Forderungen gehen allein zulasten des Auftraggebers.
Schlussbestimmungen
- Sind oder werden Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame oder ungültige Bestimmung gilt einvernehmlich als durch eine solche ersetzt, die dem gewünschten und wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt. Alle Änderungen der Geschäftsbedingungen und alle Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.
- Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Lektorat Rhein-Sieg und dem Auftraggeber gilt ausschließlich deutsches Recht.